Unser Nutzungsbedingungen

1. EINLEITUNG

Diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN gelten für das Discloser-System (nachstehend das "System"), das Discloser Ltd, England und Wales Registrierungsnummer 14579394, 86-90 Paul Street, London, EC2A 4NE, Vereinigtes Königreich ("Discloser") dem Kunden (nachstehend der "Kunde") zur Verfügung stellt.

Die Auftragsbestätigung zusammen mit etwaigen Anhängen und die vorliegenden GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN stellen den Vertrag (nachfolgend "Vertrag") zwischen dem Informationsvermittler und dem Kunden dar. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung Vorrang.

Hat ein Kunde eine Vereinbarung über die Nutzung des Systems durch einen oder mehrere Administratoren getroffen, die über das System verbunden sind (nachstehend "Partner" genannt), so gelten diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN für die Nutzung des Systems durch den Kunden, unabhängig von der Vereinbarung mit dem Partner.

2. LIZENZ UND NUTZUNG DES SYSTEMS

Das System ist eine Lösung, die es einem Whistleblower ermöglicht, verwerfliche Zustände beim Kunden zu melden. Der Informant gewährt dem Kunden hiermit das Recht, das System auf der Grundlage dieser Bedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf das Personal des Kunden und dessen Partner beschränkt. Anderen Nutzern können Nutzungsrechte am System nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Discloser und dem Kunden eingeräumt werden.

Das Nutzungsrecht des Kunden ist nicht-exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt.

Falls vereinbart wurde, dass dem Kunden eine Testphase angeboten wird, ist das Nutzungsrecht des Kunden am System auf die vereinbarte Testphase beschränkt, und der Zugang des Kunden zum System wird nach Ablauf der Testphase gesperrt, es sei denn, innerhalb der Testphase wird ein Abonnement des Systems vereinbart.

3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Das System ist online verfügbar, und der Zugang zum System kann mit den meisten verfügbaren Browsern hergestellt werden.

4. EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNG DURCH DEN KUNDEN

Alle unter diesen Bedingungen gewährten Rechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Dementsprechend darf der Kunde, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gestattet ist, sein Recht zur Nutzung des Systems weder ganz noch teilweise vertreiben, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder übertragen. Gehört der Kunde zu einer Gruppe verbundener Unternehmen, so müssen diese verbundenen Unternehmen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Informationsvermittler angegeben werden, und die vorliegenden Bedingungen gelten gleichzeitig für alle diese Unternehmen. Die Konzerngesellschaften werden in diesen Bedingungen gemeinsam als Kunde bezeichnet.

Der Kunde handelt gegenüber Dritten stets mit der gebotenen Sorgfalt und auf rechtmäßige Weise, indem er insbesondere die Rechte an geistigem Eigentum und andere Rechte Dritter sowie die Privatsphäre Dritter respektiert, keine Informationen in einer Weise verbreitet, die gegen das Gesetz verstößt, und keinen unbefugten Zugang zum System gewährt.

Der Kunde darf das System nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzen, insbesondere darf er das System nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder dies versuchen, technische Beschränkungen des Systems umgehen oder gegen Einschränkungen in der Systemdokumentation verstoßen.

Der Informationsanbieter behält sich das Recht vor, die Erfüllung dieser Klausel jederzeit zu überprüfen und den Zugang des Kunden zum System zu sperren, wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung der Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Informationsanbieter ist ferner berechtigt, den Zugang des Kunden zum System zu sperren, wenn der Kunde sein Abonnement nach der ersten Mahnung wegen Zahlungsverzugs nicht bezahlt.

5. ÄNDERUNGEN UND AKTUALISIERUNGEN

Der Informationsvermittler kann den Inhalt oder den Umfang des Systems ändern. Will der Informationsanbieter wesentliche Änderungen vornehmen, die eine Änderung der laufenden Verfahren des Kunden zur Folge haben können, wird er den Kunden so bald wie möglich, spätestens jedoch einen (1) Monat vor der Durchführung solcher Änderungen, darüber informieren. Der Kunde ist berechtigt, das Abonnement mit Wirkung zum Ende der Kündigungsfrist von einem (1) Monat zu kündigen und einen anteiligen Betrag der bezahlten Lizenzgebühr für die Laufzeit zu erhalten.

Der Kunde kann Änderungswünsche bezüglich des Umfangs oder des Inhalts des Systems vorbringen. Discoser ist jedoch nicht verpflichtet, das System nach den Wünschen des Kunden zu ändern.

6. PREISE UND ZAHLUNG

Der Kunde zahlt die vereinbarten Preise, die in der Preisliste von Discloser oder in einem gültigen Vertragsdokument aufgeführt sind. Die Preise können jährlich gemäß den in der Preisliste von Discloser aufgeführten geltenden Preisen angepasst werden.

Die Zahlung für das System wird monatlich vor Beginn einer Laufzeit in Rechnung gestellt, die erste Laufzeit wird jedoch mit der Annahme dieser GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN in Rechnung gestellt.

Die Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung von Discloser zu leisten, falls der Kunde direkt von Discloser in Rechnung gestellt wird. Bei Zahlungsverzug berechnet Discloser Verzugszinsen auf den zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Betrag in Höhe von 1,5 (eineinhalb) Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum. Die Zinsen werden jeden Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.

Wird vereinbart, dass der Kunde über einen Partner abgerechnet wird, so bestimmt dieser die Zahlungsbedingungen.

7. UNTERSTÜTZUNG

Der Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit technische Unterstützung für das System leisten. Der Support kann per E-Mail oder telefonisch innerhalb der üblichen Arbeitszeiten des Informationsgebers geleistet werden. Supportanfragen werden innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Reaktionszeit. Eine besondere Vereinbarung über die Reaktionszeit bedarf der Schriftform und ist dem Vertrag oder diesen Bedingungen als Anhang beizufügen, wenn der Vertrag mit dem Partner geschlossen wird.

8. SERVICE LEVEL AGREEMENT

Der Informationsanbieter bemüht sich, dass das System jederzeit verfügbar ist. Das System kann jedoch aufgrund von vorbeugenden, korrigierenden oder anpassenden Wartungsarbeiten oder anderen vom Informationsvermittler im Voraus angekündigten Serviceleistungen sowie aufgrund anderer Umstände, auf die der Informationsvermittler keinen Einfluss hat, nicht verfügbar sein. Der Informationsvermittler wird sich bemühen, den Kunden im Voraus über alle Umstände zu informieren, die die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen könnten.

9. SICHERN

Discloser erstellt von den in seinem Besitz befindlichen Daten des Kunden eine Sicherungskopie. Die Sicherungskopie wird mit der gebotenen Sorgfalt und nach Maßgabe der organisatorischen und technischen Sicherheit des Auftragnehmers aufbewahrt, wobei der Auftragnehmer die Sicherungskopie mindestens drei Monate aufbewahrt. Alle Kopien der Daten des Kunden werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelöscht.

10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Das Recht des Kunden zur Nutzung des Systems, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß Klausel 2 auf die Laufzeit beschränkt. Der Offenleger behält alle anderen Rechte an dem System, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte gemäß Klausel 14.

Die Daten des Kunden sind Eigentum des Kunden, und der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Daten des Kunden ohne dessen Anweisung zu kopieren oder zu löschen, siehe jedoch Klausel 9 und 17 über Löschung und Backup. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Fälle, Fallkategorien und die Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern.

Der Kunde sichert zu, dass er über die gesetzlichen Rechte an allen seinen Daten und allen vom Kunden in das System hochgeladenen Materialien verfügt und dass keine Kundendaten die Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde räumt dem Informationsanbieter das Recht ein, das Kundenlogo in Marketing-, Verkaufs-, Finanz- und PR-Materialien und anderen Mitteilungen zu verwenden, um den Kunden als Kunden zu identifizieren.

11. PERSÖNLICHE DATEN

Discloser verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, und die Parteien haben einen Datenverarbeitungsvertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Discloser im Auftrag des Kunden geschlossen. Die Parteien halten fest, dass der Informationsvermittler der "Verarbeiter" und der Kunde der "Verantwortliche" im Sinne der Gesetzgebung über personenbezogene Daten ist. Wenn der Kunde einen Datenverarbeitungsvertrag direkt mit dem Partner abgeschlossen hat, wird der Informationsvermittler als Unterauftragsverarbeiter für den Partner tätig.

Discloser hat keinen Anspruch auf Zahlungen für seine Unterstützung des Kunden im Rahmen des Datenverarbeitungsvertrags. Hat ein Kunde einen Vertrag über die Nutzung des Systems durch einen Partner abgeschlossen, so ist Discloser nicht berechtigt, für seine Unterstützung des Kunden gemäß dem Datenverarbeitungsvertrag Zahlungen zu leisten.

12. VERTRAULICHKEIT

Der Informationsvermittler muss sicherstellen, dass alle vom Kunden erhaltenen Informationen gemäß der Vereinbarung über die Datenverarbeitung geheim gehalten werden.

13. GARANTIE

Die Funktion des Systems ist in Ziffer 1 beschrieben. Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass das System frei von Fehlern ist und ohne Unterbrechung funktioniert. Der Auftragnehmer wird jedoch das System laufend warten und sich nach besten Kräften bemühen, Fehler im System innerhalb angemessener Zeit zu beheben.

Garantien, Zusicherungen und Gewährleistungen sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

14. RECHTE DRITTER

Alle Rechte am geistigen Eigentum des Systems, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, liegen ausschließlich bei Discloser, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten.

Discloser stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass das System einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen Rechte Dritter verletzen. Wird der Kunde wegen seiner Nutzung des Systems und/oder der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen in Anspruch genommen, so hat er den Anbieter unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs zu informieren und die Abwicklung des Anspruchs einschließlich etwaiger diesbezüglich getroffener Vereinbarungen vollständig dem Anbieter zu überlassen.

Der Kunde wird mit dem Informationsvermittler bei der Verteidigung und den damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zusammenarbeiten, indem er dem Informationsvermittler die für die Verteidigung oder den Vergleich erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellt. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Im Falle einer Verletzungsbehauptung ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Systems zu verschaffen, die Verletzung dadurch zu beenden, dass er das System durch andere Software, Websites, Dateien, Designs, Dokumentationen usw., die im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie das beanstandete Material aufweisen, abändert oder ersetzt, oder das Nutzungsrecht des Kunden am System mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dem Kunden die bezahlte Abonnementgebühr unter Abzug eines angemessenen Betrages für den Wert der Nutzung des Systems durch den Kunden zu erstatten. Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung von Rechten Dritter.

15. HAFTUNG

Die Haftung des Informationsvermittlers ist auf den direkten Schaden des Kunden beschränkt. Die Haftung des Auftragnehmers für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden infolge von Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers für die Zerstörung oder den Verlust von Daten ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf einen Betrag in Höhe der für einen Monat bezahlten Abonnementsgebühr (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn der Kunde den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch 3 Monate nach Eintritt des Schadens, schriftlich bei Discloser meldet. Die in Artikel 15 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen finden keine Anwendung, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers ist.

Das "inter parties"-Verhältnis zwischen dem Kunden und seinem/ihren Partner(n) ist für den Informationsvermittler nicht von Bedeutung.

Die Haftungsbeschränkungen des Informationsvermittlers in dieser Ziffer 15 gelten im vollen Umfang des anwendbaren Rechts.

16. BEDINGUNGEN UND KÜNDIGUNG

Die Laufzeit des Abonnements beträgt einen (1) Monat (nachfolgend die "Laufzeit"), gerechnet ab dem Datum der Annahme dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN durch den Kunden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeden Monat um eine neue Laufzeit, es sei denn, sie wird entweder vom Kunden oder vom Informationsanbieter gemäß Klausel 16 im Voraus gekündigt.

Der Kunde kann sein Abonnement und sein Nutzungsrecht für das System mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Laufzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Informationsgeber kann das Abonnement und das Nutzungsrecht des Kunden am System mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende einer Laufzeit kündigen. Eine Partei ist ferner berechtigt, das Recht des Kunden zur Nutzung des Systems zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Bedingungen wesentlich verletzt, es sei denn, die andere Partei hat diese wesentliche Verletzung innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen behoben. Das Ausbleiben der Zahlung gilt als wesentliche Verletzung.

17. ABLAUF

Der Kunde hat das Recht, seine Daten nach Ablauf der Vertragslaufzeit in einem zugänglichen Medienformat zu erhalten. Der Informationsanbieter ist ferner verpflichtet, die Daten des Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf der Laufzeit zu löschen. Der Informationsvermittler hat keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Dienstleistungen, die er dem Kunden im Zusammenhang mit der Beendigung der Nutzung des Systems durch den Kunden erbracht hat. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, insbesondere Anzahl der Fälle, Fallkategorien und Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern, vgl. Ziffer 10.

Hat der Kunde einen Partner, so hat das Erlöschen des Nutzungsrechts des Partners am Modul keine Auswirkungen auf das Nutzungsrecht des Kunden am System, das zu den im Abonnementvertrag zwischen dem Kunden und dem Informationsanbieter festgelegten Bedingungen fortbesteht. Vereinbarungen, wonach der Partner dem Kunden Rechnungen stellt, enden jedoch mit dem Ablaufdatum, und künftige Rechnungen werden direkt von Discloser an den Kunden gesandt.

18. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen dem englischen Recht.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben, einschließlich aller Streitigkeiten über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung des Vertrags, werden von den englischen Gerichten entschieden. Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des Offenlegers.

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2023
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