Unser Bedingungen (Partner)

1. EINLEITUNG

Diese GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - PARTNERBEDINGUNGEN gelten für das Discloser-System (nachfolgend das "System"), das Discloser Ltd, England und Wales Registrierungsnummer 14579394, 86-90 Paul Street, London, EC2A 4NE, Vereinigtes Königreich ("Discloser") dem Kunden (nachfolgend der "Partner") zur Verfügung stellt.

Die Auftragsbestätigung zusammen mit etwaigen Anhängen und den vorliegenden GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - PARTNERBEDINGUNGEN stellen den Vertrag (nachfolgend "Vertrag") zwischen dem Informationsvermittler und dem Partner dar. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - PARTNERBEDINGUNGEN haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung Vorrang.

2. ÜBER DAS SYSTEM UND DIE VERWENDUNG DES MODULS

Das System ermöglicht es einem Hinweisgeber (Whistleblower), verwerfliche Zustände bei einem Unternehmen (im Folgenden "Kunde") zu melden. Das System kann dem Kunden durch den Partner unter Verwendung eines dem Partner von Discloser zur Verfügung gestellten Administrationsmodulsystems (nachfolgend "Modul") zur Verfügung gestellt werden.

Discloser gewährt dem Partner hiermit das Recht, das Modul auf der Grundlage dieser Bedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht an dem Modul ermöglicht es dem Partner, seinen Kunden das Nutzungsrecht an dem System zu verschaffen.

Der Partner muss sich vergewissern, dass der Kunde die AGB - KUNDENBEDINGUNGEN für das System akzeptiert, bevor der Kunde das System nutzt, oder den Kunden darauf verweisen, einen Vertrag direkt mit Discloser zu schließen. Der Kunde kann entweder direkt an Discloser zahlen oder Discloser kann dem Partner die Nutzung des Systems durch den Kunden in Rechnung stellen (Wiederverkäuferbedingungen). Möchte der Partner seinem Kunden ein Nutzungsrecht am System zu Wiederverkäuferkonditionen einräumen, steht es dem Partner frei, die Preise für die Nutzung des Systems durch seinen Kunden selbst festzulegen.

Das Nutzungsrecht des Partners an dem Modul ist nicht exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt, vgl. Ziffer 16.

Der Partner ist berechtigt, das System zur Verwaltung seines eigenen Hinweisgebersystems zu den Bedingungen der GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN zu nutzen.

3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Das Modul ist online verfügbar, und der Zugang zum Modul kann mit den meisten verfügbaren Browsern hergestellt werden.

4. EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNG DURCH DEN PARTNER

Alle unter diesen Bedingungen gewährten Rechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Dementsprechend darf der Partner, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gestattet ist, sein Recht zur Nutzung des Moduls, einschließlich seines Rechts, Zugang zum System zu gewähren, weder ganz noch teilweise vertreiben, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder übertragen.

Der Partner handelt gegenüber Dritten und Kunden stets mit der gebotenen Sorgfalt und rechtmäßig, indem er insbesondere die Rechte am geistigen Eigentum und andere Rechte des Informationsgebers und Dritter sowie die Privatsphäre Dritter respektiert, keine Informationen in rechtswidriger Weise verbreitet und keinen unbefugten Zugang zu dem Modul oder dem System gewährt.

Der Partner darf das Modul nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen nutzen, insbesondere darf er das Modul oder das System nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder dies versuchen, technische Beschränkungen des Moduls oder des Systems umgehen oder gegen Beschränkungen der Modul- oder Systemdokumentation verstoßen.

Der Informationsanbieter behält sich das Recht vor, die Erfüllung der Voraussetzungen von Ziffer 4 jederzeit zu überprüfen und den Zugang des Partners zum Modul und zum System zu sperren, wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung der Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Informationsanbieter ist ferner berechtigt, den Zugang des Partners zum Modul und zum System zu sperren, wenn der Partner seine Abonnementsgebühr nach der ersten Mahnung nicht bezahlt oder wenn der Partner seine Rechte zur Bereitstellung des Zugangs zum System in unzulässiger oder rechtswidriger Weise nutzt.

5. ÄNDERUNGEN UND AKTUALISIERUNGEN

Der Informationsgeber kann den Inhalt oder den Umfang des Moduls und/oder des Systems ändern. Wenn der Informationsanbieter wesentliche Änderungen vornehmen möchte, die eine Änderung der laufenden Verfahren des Kunden oder des Partners zur Folge haben können, wird der Informationsanbieter so schnell wie möglich, spätestens jedoch einen (1) Monat vor der Durchführung dieser Änderungen, über die Angelegenheit informieren. Ungeachtet der Klausel 16 ist der Partner berechtigt, das Abonnement zum Ende der Kündigungsfrist von einem (1) Monat zu kündigen und einen anteiligen Betrag der bezahlten Lizenzgebühr für die Laufzeit zu erhalten. Wenn ein vom Partner in Rechnung gestellter Kunde das Abonnement kündigen möchte, ist der Partner berechtigt, einen proportionalen Anteil der bezahlten Lizenzgebühr für die Laufzeit zu erhalten, die auf den betreffenden Kunden entfällt.

Der Partner kann Änderungen des Umfangs oder des Inhalts des Moduls und/oder des Systems beantragen. Der Informationsanbieter ist jedoch nicht verpflichtet, das System zu ändern, um den Wünschen des Partners Rechnung zu tragen.

6. PREISE UND ZAHLUNG

Der Partner zahlt die vereinbarten Preise für das Modul, die in der Preisliste von Discloser oder einem gültigen Vertragsdokument festgelegt sind. Die Preise werden jährlich gemäss den in der Preisliste des Disclosers aufgeführten gültigen Preisen angepasst.

Die Vergütung erfolgt für eine Laufzeit, vgl. Ziffer 16. Die Vergütung für das Modul wird monatlich vor Beginn einer Laufzeit in Rechnung gestellt, die erste Laufzeit wird jedoch bei Annahme des Vertrages in Rechnung gestellt.

Die Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Anbieters durch den Partner zu leisten. Bei Zahlungsverzug berechnet Discloser Verzugszinsen auf den zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Betrag in Höhe von 1,5 (eineinhalb) Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum. Die Zinsen werden jeden Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.

7. UNTERSTÜTZUNG

Der Informationsvermittler leistet während der Laufzeit (vgl. Ziffer 16) technischen Support für das Modul. Der Support kann per E-Mail oder telefonisch innerhalb der üblichen Arbeitszeiten des Informationsvermittlers geleistet werden. Supportanfragen werden innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Reaktionszeit. Eine besondere Vereinbarung über die Reaktionszeit bedarf der Schriftform und wird dem Vertrag als Anlage beigefügt.

8. SERVICE LEVEL AGREEMENT

Der Informationsanbieter bemüht sich, dass das Modul und das System jederzeit verfügbar sind. Das Modul und das System können jedoch aufgrund von vorbeugenden, korrigierenden oder anpassenden Wartungsarbeiten oder anderen Formen von Service, die vom Informationsvermittler im Voraus angekündigt werden, sowie aufgrund anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Informationsvermittlers liegen, nicht verfügbar sein. Der Informationsanbieter wird sich bemühen, den Partner im Voraus über alle Umstände zu informieren, die die Verfügbarkeit des Systems und/oder des Moduls beeinträchtigen könnten.

9. SICHERN

Der Informationsanbieter erstellt eine Sicherungskopie der in seinem Besitz befindlichen Daten des Partners. Die Sicherungskopie wird mit der gebotenen Sorgfalt und nach Maßgabe der organisatorischen und technischen Sicherheit des Informationsgebers aufbewahrt, wobei der Informationsgeber die Sicherungskopie mindestens drei Monate aufbewahrt. Alle Kopien der Daten des Partners werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit gelöscht, vgl. Ziffer 17.

10. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Das Recht des Partners zur Nutzung des Moduls und des Systems, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß Klausel 2 auf die Laufzeit, vgl. Klausel 16, beschränkt. Das Nutzungsrecht des Kunden an dem System, einschließlich der im System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß den zum System gehörenden GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - KUNDENBEDINGUNGEN beschränkt. Der Offenleger behält alle anderen Rechte an dem System und dem Modul, einschließlich der in dem Modul und dem System enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, einschließlich der Eigentums- und Urheberrechte, vgl. Ziffer 14.

Die Daten des Partners sind Eigentum des Partners, und der Informationsanbieter ist nicht berechtigt, die Daten des Partners ohne dessen Anweisung zu kopieren oder zu löschen, vgl. jedoch Ziffer 9 und 17 zu Löschung und Backup. Der Informationsgeber ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Fälle, Fallkategorien und die Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern.

Der Partner sichert zu, dass er die gesetzlichen Rechte an allen seinen Daten und allen vom Partner auf das Modul und/oder das System (je nach Fall) hochgeladenen Materialien besitzt und dass keine Daten des Partners die Rechte Dritter verletzen.

Der Partner gewährt dem Informationsanbieter das Recht, das Logo des Partners in Marketing-, Verkaufs-, Finanz- und PR-Materialien sowie in anderen Mitteilungen zu verwenden, um den Partner als Partner zu identifizieren.

11. PERSÖNLICHE DATEN

Der Informationsgeber verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Partners und des Kunden, und die Parteien haben eine Datenverarbeitungsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Informationsgeber im Auftrag des Partners und des Kunden geschlossen. Die Parteien halten fest, dass der Informationsgeber der "Auftragsverarbeiter" und der Partner der "Verantwortliche" für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit seinem eigenen Hinweisgebersystem und der "Auftragsverarbeiter" für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem seiner Kunden im Sinne der Rechtsvorschriften über personenbezogene Daten ist.

Der Informant hat keinen Anspruch auf Zahlungen für seine Unterstützung des Partners und seiner Kunden im Rahmen der Datenverarbeitungsvereinbarung.

12. VERTRAULICHKEIT

Der Informationsgeber muss sicherstellen, dass alle vom Partner erhaltenen Informationen gemäß der Vereinbarung über die Datenverarbeitung geheim gehalten werden.

13. GARANTIE

Die Funktion des Moduls und des Systems ist in Ziffer 2 beschrieben. Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass das System und/oder das Modul frei von Fehlern ist und ohne Unterbrechung funktioniert. Der Auftragnehmer wird jedoch das System und das Modul kontinuierlich warten und sich nach besten Kräften bemühen, Fehler im Modul und im System innerhalb angemessener Zeit zu beheben.

Garantien, Zusicherungen und Gewährleistungen sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

14. RECHTE DRITTER

Alle Rechte am geistigen Eigentum des Systems und des Moduls, einschließlich der Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, die im System und im Modul enthalten sind, stehen ausschließlich dem Informationsanbieter, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten zu.

Der Lizenzgeber stellt den Partner von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, das Modul oder das System verletze Rechte Dritter. Wird der Partner im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems und/oder des Moduls in Anspruch genommen, so wird er den Anbieter unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs informieren und die Abwicklung des Anspruchs einschließlich etwaiger diesbezüglicher Regelungen vollständig dem Anbieter überlassen.

Der Partner wird mit dem Informationsanbieter bei der Verteidigung und den damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zusammenarbeiten, indem er dem Informationsanbieter die für die Verteidigung oder den Vergleich erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung stellt. Der Partner hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Im Falle der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ist der Anbieter berechtigt, entweder dem Kunden und/oder dem Partner das Recht zur weiteren Nutzung des Moduls bzw. des Systems zu verschaffen, die Rechtsverletzung durch Änderung oder Ersetzung des Systems und/oder des Moduls durch andere Software, Websites, Dateien, Designs, Dokumentationen etc. zu beenden, die im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie das beanstandete Material aufweisen, oder das Nutzungsrecht des Partners an dem Modul mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dem Partner die gezahlte Abonnementgebühr unter Abzug eines angemessenen Betrages für den Wert der Nutzung des Moduls durch den Partner zurückzuzahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter stehen dem Partner nicht zu.

15. HAFTUNG

Die Haftung des Informationsanbieters ist auf die direkten Verluste des Partners beschränkt. Die Haftung des Informationsgebers für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen. Die Haftung des Informationsgebers für die Zerstörung oder den Verlust von Daten ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Haftung des Informationsanbieters ist auf einen Betrag in Höhe der für einen Monat gezahlten Abonnementgebühr (ohne MwSt.) beschränkt. Damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht, muss der Partner den Schaden in jedem Fall so schnell wie möglich, spätestens jedoch 3 Monate nach Eintritt des Schadens, dem Informationsdienstleister schriftlich melden. Die in Artikel 15 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen finden keine Anwendung, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Informationsgebers zurückzuführen ist.

Die Beziehung zwischen dem Partner und seinen Kunden in Bezug auf das vom Partner eingerichtete Whistleblower-System ist für den Informationsgeber nicht von Bedeutung.

Die Haftungsbeschränkungen des Informationsgebers in dieser Klausel 15 gelten in vollem Umfang nach geltendem Recht.

16. BEDINGUNGEN UND KÜNDIGUNG

Die Laufzeit des Abonnements beträgt einen (1) Monat (nachfolgend die "Laufzeit"), gerechnet ab dem Datum der Annahme der Vereinbarung durch den Partner. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeden Monat um eine neue Laufzeit, es sei denn, sie wird entweder vom Partner oder vom Informationsgeber gemäß dieser Ziffer 16 im Voraus gekündigt.

Der Partner kann sein Abonnement und sein Nutzungsrecht am Modul mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Laufzeit kündigen, vgl. Ziffer 16. Der Informationsanbieter kann das Abonnement und das Nutzungsrecht des Partners am Modul mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Partei ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die andere Partei gegen ihre Verpflichtungen aus diesen Bedingungen wesentlich verstößt, es sei denn, die andere Partei hat diesen wesentlichen Verstoß innerhalb einer Frist von mindestens 30 Tagen beseitigt. Eine ausbleibende Zahlung gilt als wesentliche Vertragsverletzung.

17. ABLAUF

Der Partner hat das Recht, seine Daten nach Ablauf der Vertragsdauer in einem zugänglichen Medienformat zu erhalten. Ferner ist der Informationsanbieter verpflichtet, die Daten des Partners, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf der Laufzeit zu löschen. Der Informationsanbieter hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine Leistungen, die er dem Partner im Zusammenhang mit dem Ende der Nutzung des Moduls durch den Partner erbracht hat. Der Informationsanbieter ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Fälle, Fallkategorien und die Anzahl der Nutzer im System, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern, vgl. Ziffer 10.

Das Erlöschen des Nutzungsrechts des Partners für das Modul hat keine Auswirkungen auf das Nutzungsrecht des Kunden des Partners für das System, das zu den im Abonnementvertrag zwischen dem Kunden des Partners und dem Informationsanbieter festgelegten Bedingungen fortbesteht. Alle Vereinbarungen, wonach der Partner dem Kunden Rechnungen stellt, enden jedoch mit dem Ablaufdatum, und künftige Rechnungen werden direkt vom Informationsanbieter an den Kunden geschickt.

18. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Der Vertrag und diese Bedingungen unterliegen dem englischen Recht.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben, einschließlich aller Streitigkeiten über deren Bestehen, Gültigkeit oder Beendigung, werden von den englischen Gerichten entschieden. Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand des Offenlegers.

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2023
Warum Discloser

Wir sind einfach, sicher und zu 100% compliant.

Mit unserer best-in-class Whistleblowing Lösung, kannst Du sicher sein, dass alle Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eine einfache und sichere Lösung haben, die anonym und 100% compliant ist.

Be compliant, in 30 minutes. Simple.

Ensure that your company complies with Directive 2019/1937 - whistleblowing - as all EU SMEs are required to by the end of 2023.
Reports
New Case
Owner: Ada Lovelace
Open Case
Why Discloser

We are simple, secure, and 100% compliant.

The best-in-class whistleblowing solution, ensuring that your stakeholders have a simple way to file reports, while being 100% compliant.

5 steps

Be compliant, and ready to accept your first reports.

30 mins

Ensure that your company is compliant quickly.
Step 2
Register
Personalise
Launch
Manage
Core Features

Have the features that have you covered from day one.

Dealing with whistleblowing just got simple. Discloser's platform has you covered, with all the core features you need to deal with incidents.

Quick set-up

Go live within just thirty minutes, with Discloser.

Multi-language

We support German and English, with more coming soon.

Secure hosting

All user date and our servers are hosted in Frankfurt, Germany.

Case tracking

An easy-to-use ticketing system to manage reports.

Audit trails

Reports are readily auditable, and can be easily shared.

Instant alerts

Receive alerts, when a whistleblowing incident occurs.
Clear Pricing

€99 /month

Usually, €199 /month

Sign up before the 31st of March, and pay €99 per month for the first year. Better yet, why not try for free, for the first 14 days.

Use the discount code "FOREVER99"
Benefits
Unlimited Stakeholders
Unlimited Admins
Unlimited Reports
Germany-Hosted Servers
Cancel Anytime
Try for FREE!
Whistleblowing

EU SMEs need to comply by December, 2023.

Companies with over 50 employees, will legally require a whistleblowing framework, or face fines and reputational damage.

Penalties

Penalties of up to €100k, if companies fail to comply.

Deadline

At the latest, SMEs need to comply by December 2023.
EU 2019 / 1937
Companies
Penalites
Deadline
Why Discloser

We are simple, secure, and 100% compliant.

The best-in-class whistleblowing solution, ensuring that your stakeholders have a simple way to file reports, while being 100% compliant.
Discloser is the all-in-one whistleblowing solution, helping SMEs to be 100% compliant with Directive (EU) 2019/1937. It's the simple solution that takes less than 30 minutes to setup.
© Discloser 2023 | A brand of Discloser Ltd | Built in Germany 🇩🇪